Adam verlangt Gerechtigkeit für alle Mütter

Berlin, 5. November 2014

Die Mütter klagen an – endlich! Sie erinnern sich an das Grundgesetz, das jeder Mutter den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft verspricht – so wörtlich! Und sie erinnern daran, dass diese Zusagen seit Jahr und Tag missachtet, dass sie selbst beleidigt und verhöhnt und mit einem Alterslohn abgespeist werden, der unter dem liegt, was ein Hartz-Vier-Empfänger zu erwarten hat. Es sind die Mütter, die dafür sorgen, dass die gewaltigen Lasten, die uns die Schuldenpolitik der Altparteien aufgeladen hat, auch morgen noch gestemmt werden können. Zum Lohn dafür werden sie als Lastesel der Nation behandelt.

AfD-Sprecher Konrad Adam erinnert an Wolfang Zeidler, den früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, der vor Jahrzehnten geschrieben hatte, dass es bei rationalem Abwägen der ökonomischen Gegebenheiten eigentlich kaum noch zu verstehen sei, “dass sich überhaupt noch wenigstens einige Eltern bereit finden, die gesellschaftliche Aufgabe: Geburt, Unterhaltung und Erziehung mehrerer Kinder quasi gratis, zum Nutzen ihrer Mitbürger zu leisten”. Einer seiner Amtsnachfolger hat sich ähnlich geäußert, nachdem er den Fall einer Frau zu entscheiden hatte, die dafür, dass sie acht Kinder erfolgreich großgezogen hatte, mit einer Altersrente von knapp 400 Mark abgefunden wurde.

“Das kann doch nicht wahr sein”, rief Roman Herzog damals aus. Es ist aber wahr. Und es ist wahr geblieben, weil in den sogenannten Volksparteien die Kinderlosen das Sagen haben. Sie machen Stimmung gegen die Familie und geben sich empört, wenn jemand die Drei-Kinder-Familie als wünschenswert bezeichnet. Im Einklang mit seinen Kollegen von der SPD hat Norbert Blüm alle Versuche, bei der Bemessung der Mütterrenten die Familienzeiten angemessen zu berücksichtigen, hartnäckig blockiert. Mit der Folge, dass in Deutschland diejenigen von Kinder gut leben können, die keine haben.

Als einzige Partei verspricht die AfD, das Jahrhundertunrecht an den Müttern wieder gut zu machen. Sie will dafür sorgen, dass der allgemein anerkannte Grundsatz “Besteuerung nach Leistungsfähigkeit” auch auf Familien Anwendung findet. Zu diesem Zweck soll das bestehende Ehegatten- durch ein Familiensplitting ersetzt werden, bei dem nicht nur der Partner oder die Partnerin, sondern alle im Haushalt zu versorgenden Personen bei der Festsetzung der Abgabenlast berücksichtig werden. “Es wird Zeit, die Verfassung zu beachten”, meinte Adam.

Veröffentlicht in Kreisverband Darmstadt-Dieburg.