Anfrage des Landesvorstandes der Alternative für Deutschland Wirtschaftsmigranten

Offener Brief

An die
Hessische Landesregierung

Frankfurt/Main, den 24.05.2016

Anfrage des Landesvorstandes der Alternative für Deutschland

Wirtschaftsmigranten

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Bouffier,
sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder der Hessischen Landesregierung,

von Mitgliedern verschiedener Stadtverordneten- und Kreistagsfraktionen erhalten wir Informationen dahingehend, dass in hessischen Städten und Gemeinden Unterkünfte für Menschen, welche im Jahr 2015 in die Bundesrepublik Deutschland eingewandert sind, mit erheblichem Aufwand geschaffen werden. Dabei wird stets betont, dass diese Unterbringungsmöglichkeiten für solche Menschen geschaffen werden, welche eine gute Bleibeperspektive – aufgrund der Asylgesetzgebung oder der Genfer Flüchtlingskonvention – haben. Es versteht sich, dass neben diesen Unterbringungsmöglichkeiten auch Integrationsangebote organisiert werden.

Die Landesregierung wird gebeten mitzuteilen,

wie sichergestellt wird, dass tatsächlich nur für solche Zugewanderten Aufnahmekapazitäten geschaffen werden, die tatsächlich eine hohe Aussicht auf ein Bleiberecht haben.
Bekanntlich lag die Anerkennungsquote für Asylsuchende in den vergangenen Jahren jeweils bei unter 2 %. Ebenso ist bekannt, dass max. 50 % aller im Jahr 2015 registrierten Zuwanderer (nach offiziellen Angaben ca. 1,1 Millionen Menschen), in Wahrheit wohl eher nur 40 %, tatsächlich Kriegsflüchtlinge aus Syrien waren, so dass davon auszugehen ist, dass bundesweit weit mehr als 500.000 Menschen (mindestens) keine Bleibeperspektive haben, mithin Deutschland wieder werden verlassen müssen. Den Umstand, dass nach Angaben des BAMF bis Ende September 2015 etwa 300.000 Menschen ohne Registrierung nach Deutschland eingereist sind, wollen wir an dieser Stelle nicht thematisieren, so erschreckend und unglaublich er auch ist.

Von Rückführungen, sei es freiwillig oder durch Abschiebungen, ist bislang wenig bis gar nichts zu hören. Die Antwort auf eine Nachfrage der Frau Astrid Wallmann im Hessischen Landtag (beantwortet am 15.12.2015) hat ergeben, dass bis zum Zeitpunkt 30.11.2015 2046 abgelehnte Asylbewerber abgeschoben worden sein sollen, weitere 4748 hätten bis zu diesem Zeitpunkt Hessen freiwillig wieder verlassen. Die Landesregierung wird gebeten mitzuteilen,

ob die 4748 „abgelehnten Asylbewerber“, die Hessen wieder verlassen haben, tatsächlich auch die Bundesrepublik Deutschland verlassen haben, oder ob sie möglicherweise nur in ein anderes Bundesland gewechselt sind.
Zwar stellen die vorgenannten Zahlen zu den Vergleichszahlen des Jahres 2014 (abgeschoben 551, freiwillig ausgereist 528) eine erhebliche Steigerung dar, doch ist zu befürchten, dass diese Zahlen im Vergleich zu der Zahl der Zuwanderer, die keine Bleibeperspektive haben, unverhältnismäßig gering ist. Aufgrund der enormen Kosten, die für Unterbringung und Integrationsbemühungen anfallen werden, haben die Bürger dieses Landes einen Anspruch darauf zu erfahren, wie sichergestellt wird, dass tatsächlich nur diejenigen Zuwanderer dauerhaft untergebracht und nur für diese Integrationsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden, die eine gute Bleibeperspektive haben.

Die Landesregierung wird daher gebeten mitzuteilen,

welche Bemühungen getätigt werden, solche Zuwanderer, die keine ausreichende Bleibeperspektive haben, zur Rückkehr in ihr Heimatland bzw. zur Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland zu veranlassen,
wie die Abschiebung nicht ausreisewilliger Migranten, die kein Bleiberecht haben, durchgesetzt werden soll, mit wie vielen Abschiebungen für die Jahre 2016 und 2017 gerechnet wird und wie hoch die Durchschnittskosten je Abschiebung voraussichtlich sein werden,
mit welchen Kosten der Unterbringung und Durchführung von Integrationsmaßnahmen für Zuwanderer mit Bleibeperspektive für die Zeit bis 2020 und mit welcher Bezuschussung durch den Bund gerechnet wird,
wie aufgrund der zu erwartenden Mehrausgaben gegenüber der bisherigen Haushaltsplanung sichergestellt werden soll, dass die Schuldenbremse für das Land Hessen dauerhaft eingehalten werden kann. Konkret: Welche Sparmaßnahmen sind geplant?
Da der Landesvorstand der Alternative für Deutschland täglich mit Fragen der vorstehenden Art konfrontiert wird, wäre es im Interesse der Hessischen Landesregierung, die Fragen möglichst zeitnah zu beantworten, um der um sich greifenden Verunsicherung entgegenzuwirken.

Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass es unser Bestreben ist, der zu beobachtenden Spaltung der Gesellschaft entgegenzuwirken. Nach unserer Überzeugung ist Voraussetzung dafür, dass die Bürger unseres Landes offen und vollständig über die mit der Einwanderung so vieler Menschen einhergehenden Entwicklungen und die in diesem Zusammenhang zu erwartenden Kosten sowie die zu erwartenden Veränderungen der Gesellschaft informiert werden.

Gern stehen der Vorstand des Landesverbandes Hessen der Alternative für Deutschland, oder Teile davon, für ein Hintergrundgespräch zur Verfügung. An einer öffentlichen Debatte mit Vorstandsmitgliedern der Alternative für Deutschland, Landesverband Hessen, scheint Interesse nicht zu bestehen, nachdem unsere Gesprächsangebote bislang immer zurückgewiesen worden sind. Soweit die im Hessischen Landtag vertretenen Parteien in seltener Eintracht bekundet haben, dass man die AfD politisch „entzaubern“ müsse und wolle, anstatt sie zu stigmatisieren und auszugrenzen, warten wir noch immer auf die Umsetzung dieser Ankündigung.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Der hessische Landesvorstand

Anfrage des Landesvorstandes der Alternative für Deutschland Wirtschaftsmigranten

Veröffentlicht in Kreisverband Darmstadt-Dieburg.