Henkel will Erpressungen durch Spartengewerkschaften verhindern

Berlin, 6. November 2014

Angesichts der Unfähigkeit der Bundesregierung gesetzgeberisch gegen die Erpressungen durch Spartengewerkschaften vorzugehen, erinnert der stellvertretende Sprecher und Europaabgeordnete der AfD, Hans-Olaf Henkel, an einen Gesetzesvorschlag aus der Zeit seiner BDI-Präsidentschaft.

“Damals haben sich die FDP und Teile der CDU mit unserer Idee angefreundet, dass der Gesamtbetriebsrat eines Unternehmens ermächtigt werden kann, Verhandlungen über Löhne und Arbeitszeiten zu führen, wenn in geheimer Abstimmung 75 Prozent der Belegschaft dafür votieren. Der Vorschlag rief massiven Einspruch von Arbeitgeber- und Gewerkschaftsfunktionären hervor und wurde schließlich unter fadenscheinigen Argumenten abgelehnt.”

Dabei ließe sich damit die destruktive Macht von Spartengewerkschaften brechen. Es bedürfe dafür lediglich einer Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes, erklärt Henkel. Ein solches Vorhaben bewege sich voll innerhalb der Verfassung.

“Die in der Verfassung verankerte Tarifautonomie bedeutet, dass der Staat sich aus den Verhandlungen heraushält. Sie heißt nicht, dass die Verantwortung hierfür ausschließlich den Funktionären von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden allein zusteht. Betriebsräte kennen sich im Unternehmen besser aus und können die Ansprüche unterschiedlicher Berufsgruppen fairer austarieren als Spartengewerkschaften”, so Henkel. Hingegen sehe man gerade jetzt sehr deutlich, was Spartengewerkschaften anrichten können. “Die Vernunft der Betriebsräte in Deutschland sollte man nicht unterschätzen.”

Veröffentlicht in Kreisverband Darmstadt-Dieburg.