Pressemitteilung 08.06.2016

Glaser: Erneuter Rechtsbruch der Parteienoligarchie in Hessen

Nachdem bereits Anfang Mai im Schwalm-Eder-Kreis das festgefügte Kartell der etablierten Parteien eine Sitzung unter Verstoß gegen die Hessische Landkreisordnung durchgeführt hatte, geht es jetzt in Gießen weiter. Im Schwalm-Eder-Kreis hatte der bisherige Kreisausschuss die Wahl der stellvertretenden Vorsteher des Kreistages nicht auf die Tagesordnung gesetzt, obwohl dies in § 31 der HKO vorgeschrieben ist. Die für die Konstituierung eines neuen Kreisausschusses erforderliche Wahl der ehrenamtlichen Mitglieder des Kreisausschusses ist ebenfalls nicht auf die Tagesordnung gesetzt worden. Wie bekannt ist, liegt beides daran, dass das Geklüngel der bisherigen Kreispolitiker noch nicht „erfolgreich“ abgeschlossen war. Die Rechtsaufsicht des Regierungspräsidiums ist von der AfD-Fraktion um Überprüfung gebeten worden. Falls dort die Verwaltung das Recht so biegt, wie die Politiker es wollen, wird die AfD-Fraktion gerichtliche Schritte einleiten.

In Gießen hat sich am Donnerstag gezeigt, worum es geht. Es geht darum, auszuknobeln, wie man durch echte oder fingierte Zusammenarbeit der etablierten Parteien in den Gremien die AfD aus Kreisausschüssen, Magistraten und Ausschüssen fernhalten kann. Die Frage ist: Wie fälscht man am geschicktesten den Wählerwillen?

Im Kreistag des Landkreises Gießen wurde durch die Altparteien in gleicher Weise agiert. Die AfD geht deshalb derzeit bei der Wahl der stellvertretenden Kreistagsvorsitzenden leer aus, obwohl sie dort die drittstärkste Fraktion stellt.

In der Stadtverordnetenversammlung Gießen ging es um die Funktionen der vier Stellvertreter des Stadtverordnetenvorstehers. Nach den Regeln der vom Gesetz vorgeschriebenen Verhältniswahl steht der SPD, der CDU, den Grünen und der AfD je ein Platz zu. Durch Koalitionsbildungen, die bei CDU, SPD und den Grünen nicht einmal abgeschlossen sind, wurde ein Stimmblock aus diesen Parteien gebildet. Ebenso durch FDP und Freie Wähler ein zweiter. Dies führte dazu, dass beide Blöcke mit jeweils einem Wahlvorschlag zur Wahl angetreten sind und danach folgendes Ergebnis erreicht haben: 3 Sitze für den großen Block und 1 Sitz für den kleinen.

Dass dies ein fauler Trick ist, der keinen rechtlichen Bestand haben kann, begreift man, wenn man dieses Ergebnis ins Verhältnis setzt zu der Stärke der Fraktionen, die aus der Urwahl durch die Bürger hervorgegangen sind. Der Block „FDP und Freie Wähler“ hat in der Stadtverordnetenversammlung insgesamt 6 Sitze. Die AfD hat alleine 8 Sitze. Dennoch hat die AfD kein Amt eines Stellvertreters errungen. Der deutlich kleineren Gruppe aus FDP und Freien Wähler fiel jedoch ein Amt zu. Dass dies dem Wählerwillen aus der Urwahl durch die Bürger widerspricht, ist offenkundig. In früherer Zeit haben die ehemaligen Volksparteien in Hessen den Grünen gegenüber den gleichen Trick angewendet. Die Grünen haben sich seinerzeit erfolgreich vor Gericht dagegen gewehrt. Heute gehören sie zum Kartell. Also haben sie sich auch in dieser Frage verändert.

Das Bundesverwaltungsgericht hat zu dem Trick mit der Stimmgemeinschaft mehrerer Fraktionen, auch in Form von Koalitionen, erklärt:

„Ein gemeinsamer Wahlvorschlag mehrerer Fraktionen für die Wahl zur Besetzung der Ausschüsse der Gemeindevertretung ist auch dann unzulässig, wenn ihm eine durch einen Koalitionsvertrag vereinbarte Zusammenarbeit der Fraktionen zugrunde liegt.“ (BVerwG, 09. Dezember 2009)

Ferner weist das Bundesverwaltungsgericht folgende Rechtsprechung hin:

„Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts… muss jeder Ausschuss… ein verkleinertes Bild des Plenums sein… Das gleiche gilt auch für die Gemeindevertretungen… Der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit soll sicherstellen, dass der Ausschuss einer Gemeindevertretung die Zusammensetzung des Plenums in seiner konkreten, durch die Fraktionen geprägten organisatorischen Gestalt, verkleinernd abbildet.“ (BVerfG, 28. April 2010)

Die Stellvertreter des Stadtverordnetenvorstehers sind Teilorgan der Stadtverordnetenversammlung. Also gilt das, was für die Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung gilt, auch für die Wahl der Stellvertreter des Vorstehers einer Stadtverordnetenversammlung.

Die AfD wird diese erneute Rechtsverletzung nicht hinnehmen. Notfalls wird sie ihr Recht erstreiten. Die Altparteien, die hier wieder einmal zeigen, dass sie wahre „Konsensparteien“ sind, wenn es um politische Macht geht, zwingen die AfD zur Wiederherstellung des Rechts.

Albrecht Glaser, hessischer Landessprecher der AfD, wendet sich wegen dieser Vorfälle mit einem Appell an die hessische Bevölkerung: „Ihr Misstrauen gegen die politische Oligarchie, liebe Bürgerinnen und Bürger, besteht zu Recht“.

Frankfurt, den 08. Juni 2016

Albrecht Glaser

Veröffentlicht in Kreisverband Darmstadt-Dieburg.