Unternehmen müssen Kopftücher untersagen dürfen

Berlin, 14. März 2017.
Zum heutigen EuGH-Urteil erklärt AfD-Vorstandsmitglied Georg Pazderski:

„Das Urteil des EuGH ist ein richtiges Signal – vor allem für Deutschland. Selbstverständlich müssen Unternehmen das Tragen von Kopftüchern verbieten dürfen. Denn das Kopftuch ist in vielen Fällen viel mehr als ein religiöses Symbol. Für viele Menschen steht es für eine Grundgesetzfeindliche Gesinnung und ist ein politisches Statement der Unterdrückung.

Unternehmen müssen es verbieten dürfen, wenn sie dadurch geschäftliche Nachteile befürchten oder schlichtweg damit nicht einverstanden sind.

Ich hoffe, das goldrichtige Signal aus Brüssel wird nun endlich auch in Berlin aufgenommen. Denn bisher sind Frau Merkel und der Berliner Bürgermeister Müller auf dem komplett falschen Dampfer, obwohl in der Vergangenheit bereits mehrfach gegen das Kopftuch in verschiedener Weise und in verschiedenen Instanzen geurteilt wurde.

Das EuGH-Urteil beweist jedoch auch, dass die AfD von Anfang an mit ihren Forderungen richtig gelegen hat. Wir haben schon immer gefordert, Kopftücher aus öffentlichen Ämtern, Schulen, Behörden und Unternehmen herauszuhalten. Das steht in völligem Einklang mit der Religionsfreiheit.“

Veröffentlicht in Kreisverband Darmstadt-Dieburg.