Resolution zur Wiedereinführung von Grenzkontrollen

Der „Resolution des AfD-Landesvorstands Mecklenburg-Vorpommern zur Wiedereinführung von Grenzkontrollen“ schliesst sich der Kreisverband Darmstadt-Dieburg vorbehaltlos an.

Schwerin, 20.08.2015

Resolution des AfD-Landesvorstands Mecklenburg-Vorpommern zur Wiedereinführung von Grenzkontrollen

Der Landesvorstand der AfD Mecklenburg-Vorpommern fordert die sofortige Wiedereinführung von Grenzkontrollen!

Gemäß Artikel 23 Abs. 1 des Schengener Grenzkodex kann ein Mitgliedstaat im Falle einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit in dringenden Fällen nach dem in Artikel 25 festgelegten Verfahren für einen begrenzten Zeitraum von höchstens 30 Tagen oder für die vorhersehbare Dauer der schwerwiegenden Bedrohung, wenn ihre Dauer den Zeitraum von 30 Tagen überschreitet, an seinen Binnengrenzen wieder Grenzkontrollen einführen.

Gemäß Artikel 25 Absatz 1 des Schengener Grenzkodex kann der Mitgliedstaat die Grenzkontrollen unverzüglich einführen, wenn die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit ein sofortiges Handeln erfordern.
Diese Voraussetzungen sind erfüllt.

Die öffentliche Ordnung und die öffentliche Sicherheit sind schwerwiegend bedroht. Die öffentliche Sicherheit umfasst den Schutz der objektiven Rechtsordnung. Diese ist in zweifacher Hinsicht schwerwiegend bedroht: Durch massive illegale Einwanderung und grenzüberschreitende Kriminalität.

1. Illegale Einwanderung

Das geltende nationale und internationale Asylrecht wird permanent gebrochen, mit der Folge eines völlig unkontrollierten und massenhaften Missbrauchs des Asylrechts als Umgehung der Einwanderungsvorschriften im Aufenthaltsgesetz.

Begründung:

a)
Die Dublin III-Verordnung ist geltendes Recht und damit Teil der objektiven Rechtsordnung in allen Staaten der Europäischen Union. Dieses Recht wird fortlaufend gebrochen.

Nach der Dublin III-Verordnung ist für die Bearbeitung von Asylanträgen der Staat zuständig, in den ein Asylbewerber zuerst illegal eingereist ist. Nach diesem Verantwortungsprinzip trägt dieser Staat die Verantwortung dafür, dass sich der Asylbewerber innerhalb der Dublin-Anwenderstaaten aufhält, und ist daher zuständig für das Asylverfahren. Dessen ungeachtet lassen Einreiseländer wie Griechenland und Italien die Asylbewerber ungehindert nach Deutschland weiterreisen.

Damit ist diese Grundlage der Schengen-Verordnung entfallen. Die Dublin-Verordnung hat ihren Ursprung gerade darin, dass eine Regelung wegen des Erlasses der Schengen- Verordnung notwendig wurde. Die Einführung der unkontrollierten Reisefreiheit innerhalb der Schengen-Anwenderstaaten hat die Einhaltung der Dublin III-Verordnung vorausgesetzt.

b)
Die Bundesländer sind verpflichtet, rechtskräftig abgelehnte ausreisepflichtige Asylbewerber, die ihrer Ausreisepflicht nicht nachkommen, abzuschieben. Gegen diese Rechtspflicht verstoßen sie massenhaft.
Mit anderen Worten: Wer es bis Deutschland geschafft hat, bleibt hier. Das ist die Botschaft, die die regierenden Parteien an die organisierten Menschenschlepperbanden senden.

So zum Beispiel im Jahr 2014:

– 128.911 Asylverfahren wurden abgeschlossen. In nur 1,8 % dieser Fälle erhielten die Antragsteller politisches Asyl nach Artikel 16a Grundgesetz. Rund 24,1 % wurden als Flüchtlinge nach Paragraf 3 Absatz 1 des Asylverfahrensgesetzes anerkannt. 4 % erlangten den sogenannten subsidiären Schutz und bei 1,6 % bestand ein Abschiebungsverbot. In 68,6 % der Fälle (88.348) bestand kein Schutzgrund.

– Demgegenüber kamen nur 8.563 abgelehnte Asylbewerber ihrer Ausreisepflicht freiwillig (mit finanzieller Unterstützung) nach und wurden nur 10.884 abgelehnte Asylbewerber abgeschoben. 78 % der abgelehnten Asylbewerber blieben in Deutschland!

c)
Die Bundesländer akzeptieren das sogenannte „Kirchenasyl“. Hierbei handelt es sich um den Anspruch religiöser Gemeinschaften, selbst über den Aufenthalt von Asylbewerbern in Deutschland zu entscheiden und sich über das geltende Recht hinwegzusetzen.

d)
Diese Verstöße gegen die objektive Rechtsordnung sind aus folgenden Gründen schwerwiegend:

– Die Asylbewerberzahlen steigen in Deutschland extrem an.
Im Jahr 2015 werden bis zu 800.000 Asylanträge erwartet – ein dramatischer Rekord in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. 2014 wurden 202.834 Asylanträge gestellt, 2008 waren es noch 28.018. Zu den Asylbewerberzahlen kommen die Ausländer, die sich hier illegal aufhalten und keinen Asylantrag stellen. Die Zahl ist unbekannt.

– Die illegale Zuwanderung ist den Behörden entglitten. Die Kommunen sind nicht mehr in der Lage, die Asylbewerber unterzubringen.

Es werden nicht winterfeste Zeltstädte errichtet. Schulen werden ihre Turnhallen weggenommen. Hotels werden zu Asylbewerberunterkünften umfunktioniert und garantieren so erfolglosen Hoteliers garantierte staatliche Einnahmen auf Kosten der Steuerzahler. Die Kosten allein für die Unterbringung werden sich 2015 auf mindestens 10 Milliarden Euro belaufen (berechnet auf Grundlage der bayerischen Aufwendungen von

1,5 Mrd. Euro für 2015 und Bayerns Anteil am Königsteiner Schlüssel). Zu den Unterbringungskosten kommen zahlreiche weitere, nicht erfasste Kosten, etwa für die Gesundheitsversorgung. Während CDU/SPD/Linke/Grüne den Deutschen fortlaufend einreden, Deutschland sei so reich und könne unbegrenzt illegale Einwanderer aufnehmen, fordern sie gleichzeitig die einheimische deutsche Bevölkerung zum Sparen auf.

Kommunen können nicht einmal mehr ihre Pflichtaufgaben erfüllen. Geld etwa für Bildung, Infrastruktur oder Kindergärten fehlt an allen Stellen.

– Die verständlichen Schwierigkeiten der deutschen Bevölkerung mit dem stark anschwellenden Zustrom werden bagatellisiert und ignoriert. Kritische Stimmen werden mit dem Vorwurf des „Rechtspopulismus“ oder gar „Rechtsextremismus“ diffamiert.

Die Asylantragsteller stammen überwiegend aus Ländern, deren gesellschaftliche, religiöse, wirtschaftliche und rechtliche Ordnung sowie deren Wertvorstellungen kaum mit den unsrigen übereinstimmen. Zudem birgt der kaum noch zu bewältigende Massenansturm die Gefahr gewalttätiger Auseinandersetzungen.

Schon heute müssen verfeindete Ethnien und Anhänger unterschiedlicher Glaubensrichtungen in weit voneinander entfernten Unterkünften untergebracht werden, was zu hohen Ausgaben im Sicherheitsbereich führt. Außerdem kann der IS mühelos Attentäter mit dem Flüchtlings- strom nach Europa einschleusen.

– Die Schaffung von Anreizen für illegale Einwanderer unterstützt skrupellose Menschenschlepperbanden.
Eine Bande, die 5.000 US-Dollar pro Person für eine lebensgefährliche Überfahrt über das Mittelmeer kassiert, erzielt pro Fahrt bei 100 Passagieren einen Erlös von einer halben Million Dollar. Gleichzeitig werden nicht seetüchtige Schiffe eingesetzt und das Sterben auf dem Mittelmeer geht immer weiter.

2. Grenzüberschreitende Kriminalität

Der Staat ist ohne Grenzkontrollen nicht in der Lage, die Kriminalität zu bekämpfen. Insbesondere ist er nicht mehr in der Lage, das Eigentum der Bürger zu schützen.

International agierende Einbrecherbanden rauben systematisch Wohnungen aus und stehlen Fahrzeuge. Die Aufklärungsquote bei Wohnungseinbrüchen beträgt lediglich 15,9 %. Die Banden sind nicht nur in Grenznähe, sondern auch entlang der Autobahnen in ganz Deutschland tätig.

Während des G7-Gipfels in Bayern im Juni 2015 hat die Bundesregierung Grenzkontrollen eingeführt, um die dortigen Politiker zu schützen. Hierbei hat sie problemlos von den Möglichkeiten der Art. 23 und 24 des Schengener Grenzkodex gemacht.

Bei den Grenzkontrollen wurden in nur 20 Tagen 135 per Haftbefehl gesuchte Straftäter festgenommen. Die Bundespolizei registrierte 12.000 Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz. 692 Personen konnten direkt an der Grenze zurückgewiesen werden. Selbst ohne Grenzkontrollen stellt die Bundespolizei an jedem Wochenende über 2.000 illegale Einreisen fest.

Die Sicherheit, die die Regierenden auf ihren Gipfeln für sich selbst in Anspruch nehmen, enthalten sie den Bürgern vor. Das ist für die AfD nicht akzeptabel. Nach Art. 3 des Grundgesetzes sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Dieses Recht fordern wir ein.

Der Landesvorstand der
AfD Mecklenburg-Vorpommern

Links:

AfD MV Resolution Wiedereinführung von Grenzkontrollen

PM AfD MV Grenzkontrollen gefordert

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