099-002 Fraktionsvorlage
0264-2016/DaDi
Betreff: Aktivitäten und Unterstützung des Vereins „Bunt ohne Braun“ durch die Kreisverwaltung – Anfrage Abg. Karnbach
Anfrage des Abg. Karnbach:
Seit mehreren Jahren ist im Landkreis Darmstadt-Dieburg der Verein „Bunt ohne Braun“ aktiv. Der Verein „Bunt ohne Braun“ wurde am 08.05.2014 in Pfungstadt gegründet und beruft sich dabei nach allgemeinem Verständnis auf den Beschluss des Kreistages Darmstadt-Dieburg „Stärkung der Demokratie“ vom 23.08.2012 (1034-2012/DaDi 23.08.2012 – Referenz 0592-2012/DaDi).
Auf der Webseite des Vereines „Bunt ohne Braun“ (http://bunt-ohne-braun.de/vorkommnisse/, Stand 02.07.2016, 14:54 MESZ) sind folgende Vorkommnisse dokumentiert:
07.11.2013 – Seeheim-Jugenheim, Stolpersteine in Rathausfenster geworfen 21.01.2014 – Seeheim-Jugenheim, Stolperstein in Rathausfenster geworfen 16.07.2014 – Münster, Hakenkreuze an Garagen gesprüht
11.08.2014 – Zwingenberg, Eingangstür der Synagoge mit weißer Farbe beschmiert 28.09.2014 – Rossdorf, Farbschmierer entlang der Bundesstraße 38
15.10.2014 – Zwingenberg, Eingangstür der Synagoge mit weißer Farbe beschmiert
Somit wurden 6 (in Worten: s-e-c-h-s) Vorkommnisse über einen Zeitraum von knapp 3 Jahren im Landkreis Darmstadt-Dieburg erfasst. Die Motivation der Täter kann zumindestens in 2 Fällen nicht eindeutig vermutet(!) werden.
Wir fragen die Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg:
1. Mit welchem Beschluss wurde die Unterstützung des Vereins „Bunt ohne Braun“ durch den Kreistag Darmstadt-Dieburg nach Gründung desselben legitimiert? Bitte Beschlussdatum und Aktenzeichen benennen.
2. In welcher Form findet die Unterstützung statt? Bitte nach Art detailliert aufschlüsseln.
Die Unterstützung erfolgt gemäß dem Auftrag, der von den politischen Gremien des Landkreises erteilt wurde und ist im Wesentlichen mit der Aufgabenstellung einer Geschäftsstelle zu umschreiben. Detaillierte Arbeitsaufzeichnungen liegen nicht vor.
3. Unter welchem Haushaltstitel finden sich etwaige finanzielle Zuwendungen?
3a. Unter welcher Massgabe werden diese zugewiesen?
3b. Wie wird deren Verwendung geprüft?
4. Wie hoch waren bzw. sind die Zuwendungen? Bitte nach Jahr aufschlüsseln.
5. Werden der Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg die politischen Aktivitäten des Vereins „Bunt ohne Braun“ bekannt gemacht?
Bitte Berichtswege dokumentieren.
6. Inwieweit und auf welche Art prüft die Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg, ob diese Aktivitäten im Einklang mit den vorgeblichen Zielen stehen und damit die Grundlage für die Unterstützung eingehalten werden?
Bitte Prüfprotokolle benennen.
7. Inwieweit hält die Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg die angesichts der geringen Zahl von dokumentierten Vorkommnissen verausgabten finanziellen Mittel für angemessen?
8. Liegen der Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg Erkenntnisse zur Zusammenarbeit des Vereines „Bunt ohne Braun“ mit linkspopulistischen, linksradikalen oder linksextremen Kreisen bzw. in der Vergangenheit von den Verfassungsschutzbehörden beobachteten Organisationen oder mit Mitgliedern vonselben vor?
9. Prüft die Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg von sich aus, ob der Verein „Bunt ohne Braun“ Kontakte zu linkspopulistischen, linksradikalen oder linksextremen Kreisen bzw. in der Vergangenheit von den Verfassungsschutzbehörden beobachteten Organisationen oder einzelner Mitglieder vonselben unterhält?
10. Welche Massnahmen sind von der Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg für den Fall, dass dem Verein „Bunt ohne Braun“ Kontakte zu linkspopulistischen, linksradikalen oder linksextremistischen Kreisen bzw. in der Vergangenheit von den Verfassungsschutzbehörden beobachteten Organisationen oder einzelner Mitglieder vonselben nachzuweisen sind, vorgesehen?
11. Sind Angestellte oder Beamte der Kreistagsverwaltung Darmstadt-Dieburg während ihres Dienstes für den Verein „Bunt ohne Braun“ tätig?
12. Werden oder wurden Angestellte oder Beamte der Kreistagsverwaltung Darmstadt-Dieburg für Tätigkeitkeiten im Verein „Bunt ohne Braun“ freigestellt?
13. Findet die Kommunikation des Vereins „Bunt ohne Braun“ bzw. deren Mitglieder unter Verwendung der Kommunikationsinfrastruktur der Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg statt? Falls ja, bitte die entsprechende Regelung für Mitarbeiter der Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg, die eine solche Nutzung der Kommunikationsstruktur für derartige Zwecke erlaubt, benennen.
14. Trifft es zu, daß zu der sogenannten Mahnwache gegen die AfD – einer rechtswidrigen Aktion unter massgeblicher Beteiligung des Vereines „Bunt ohne Braun“ anläßlich der konstituierenden Sitzung des Kreistages Darmstadt-Dieburg am 02.05.2016 – unter Verwendung einer eMail-Adresse der Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg aufgerufen wurde?