Berlin, 11. November 2014
„Die Alternative für Deutschland begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, die Ansprüche von Zuwanderern auf deutsche Sozialleistungen zu begrenzen. Demnach besteht für Armutszuwanderer, auch aus EU-Ländern, kein genereller Anspruch auf Arbeitslosengeld II in Deutschland. Das Urteil entspricht im Wesentlichen dem, was die AfD bereits seit langem fordert. Leistungslose Einkommen dürfen weder Anreize zu verstärkter Zuwanderung setzen noch die Suche nach bezahlter Arbeit unattraktiv machen“, kommentierte Parteisprecher Konrad Adam die Entscheidung der Luxemburger Richter.
Die deutschen Sozialgerichte würden nun für ihre Rechtsprechung die Entscheidung aus Luxemburg berücksichtigen müssen. Adam forderte, das Urteil umgehend auf nationaler Ebene umzusetzen. „Das Urteil ist ein klares Signal auch an die deutsche Politik, sich endlich dieses Themas anzunehmen. Bislang wurde dies sträflich versäumt.“ Eine klare Rechtslage zu schaffen, sei Aufgabe der Politik. Wenn Gerichte dies übernehmen müssen, zeige das ein Versagen der verantwortlichen Politiker. Es sei bedauerlich, dass das Urteil nicht auf EU-Bürger, die zur Arbeitssuche nach Deutschland kommen, übertragbar sei. „Auch hier müssen die Luxemburger Richter schnell Klarheit schaffen“, fordert Adam weiter.