Pressemitteilung zur „Gemeinsamen Erklärung der Fraktionen zu den Corona-Spaziergängen“

Wir wenden uns gegen jegliche Versuche aus der Politik, friedliche Menschen grundlos zu kriminalisieren und ihnen pauschal unlauteres Handeln zu unterstellen.

Die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP im Kreistag Darmstadt-Dieburg haben eine gemeinsame Erklärung zu den Corona-Spaziergängern abgegeben. Hierzu die Pressemitteilung der AfD-Fraktion:

„Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ Das ist der Wortlaut des Artikel 8 Absatz 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Die Betonung liegt auf „ohne Anmeldung oder Erlaubnis“. Es ist dieses grundgesetzlich verbriefte Recht jedes Einzelnen, das die Montags-Spaziergänger für sich in Anspruch nehmen, und das ihnen durch die „Gemeinsame Erklärung“ abgesprochen werden soll.

Es handelt sich um Menschen aus der Mitte der Gesellschaft, männlich, weiblich, divers, aller Altersgruppen, Geimpfte und Ungeimpfte, die friedlich und gewaltfrei spazieren gehen, um damit ihr zunehmendes Unverständnis hinsichtlich der Corona-Politik zum Ausdruck zu bringen. Zu Recht fühlen sich viele Menschen in unserem Land von der „etablierten“ Politik nicht mehr verstanden, ihre Sorgen und Ängste nicht ernst genommen. Die Pandemie ist ein Brennglas für vieles, was im Argen liegt.

Die „Gemeinsame Erklärung der Fraktionen zu den Corona-Spaziergängen“ bestätigt die Menschen auf fatale Weise. In der Erklärung ist von „Demokratiefeinden“ die Rede, von „antidemokratischen Werten und unsolidarischen Haltungen der Initiatoren“, von „Hass, Hetze und Gewalt“, dem Totschlagargument schlechthin. Wie üblich werden lediglich Gemeinplätze artikuliert, konkrete Beispiele in unserem Landkreis für diese Unterstellungen werden freilich nicht genannt. Weil es sie nicht gibt!

Hass, Hetze und Spaltung wird heute von solchen Menschen verbreitet, die bei Themen oder Gründen für die Ausübung des Demonstrationsrechts, bzw. bei der Ausübung des grundgesetzlich verbrieften Versammlungsrechts zwischen für sie genehmen und nicht genehmen Motiven unterscheiden. Eine solche Unterscheidung, die nebenbei ein seltsames Demokratieverständnis offenbart, sieht unser Grundgesetz nicht vor. Politik kann die freie Meinungsäußerung, sofern sie sich auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bewegt, zwar zur Kenntnis nehmen, sie hat nicht das Recht, sie zu unterdrücken, zu kriminalisieren oder friedliche Menschen zu stigmatisieren, allein weil diese Kritik an der herrschenden Politik üben.

Die AfD-Fraktion verurteilt Hass, Hetze und Gewalt in allen Formen. Wir wenden uns allerdings auch gegen jegliche Versuche aus der Politik, friedliche Menschen grundlos zu kriminalisieren und ihnen pauschal unlauteres Handeln zu unterstellen. Die „Gemeinsame Erklärung“ ist der Versuch, Menschen von der Ausübung ihrer Grundrechte abzubringen, indem sie öffentlich in eine bestimmte Ecke geschoben werden. Dagegen verwahren wir uns auf das Schärfste.

AfD-Fraktion Darmstadt-Dieburg, 21. Februar 2022

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