Lügt die Gemeindeverwaltung Roßdorf? Wir fordern Aufklärung!

Eine kommunale Räumlichkeit in Roßdorf, die wir Anfang 2020 für einen Bürgerdialog anmieten wollten, konnten wir leider nicht nutzen, weil die Räumlichkeit laut Gemeinde Roßdorf schon ausgebucht sei. Ein anonymer Whistleblower hat uns den internen Terminplan der Abteilung Hallenvergabe zugespielt. Laut diesem Terminplan wäre die Räumlichkeit entgegen den Angaben der Gemeindeverwaltung verfügbar gewesen.

Es steht somit der Verdacht im Raum, dass uns die Gemeinde belogen hat, um uns von einer Nutzung der kommunalen Räumlichkeit abzuhalten. Einige Indizien sprechen dafür, dass die frühere Bürgermeisterin, Christel Sprößler (SPD), möglicherweise in diese Lüge involviert war.

Dies ist ein Bericht von Robert Nitsch, dem Kreisvorsitzenden der AfD Darmstadt-Dieburg.

2019: Wir versuchen, eine Räumlichkeit anzumieten – Beamtin taucht ab?

Dass die AfD bei der Gemeindeverwaltung Roßdorf nicht willkommen ist, ahnten wir schon seit spätestens September 2019. Damals versuchten wir erstmals, eine Räumlichkeit – nämlich die Hofreite Palmy im Ortsteil Gundernhausen – für eine interne Veranstaltung anzumieten. Da ich selbst in Roßdorf wohne, war es naheliegend, dass ich die Anfrage stellen sollte. Das Telefonat, das ich mit der Abteilung Hallenvergabe führte, verlief zunächst positiv: Ja, die Räumlichkeit stehe an dem angefragten Termin zur Verfügung und könne gerne angemietet werden. Der Tonfall änderte sich allerdings, als ich offenlegte, dass ich die Räumlichkeit im Auftrag und für die AfD Darmstadt-Dieburg buche. Mir wurde von der Sachbearbeiterin mitgeteilt, dass das erst geklärt werden müsse. Sie würde sich dann bei mir zurück melden.

Natürlich hatten wir mit so etwas gerechnet und uns im Vorfeld informiert, ob andere Parteien die Hofreite Palmy schon für Veranstaltungen genutzt hatten: Ja, das hatten sie. Zum Beispiel haben die Grünen dort bereits Neujahrsempfänge durchgeführt. Somit musste man uns die Räumlichkeit aus Gründen der Gleichberechtigung ebenfalls zur Verfügung stellen. Das müsste dann ja auch die Gemeinde einsehen.

Allerdings meldete sich die Sachbearbeiterin bei mir nicht zurück. Eine schriftliche Erinnerung meinerseits in den Folgetagen blieb ebenso unbeantwortet. Auch telefonisch konnte ich niemanden mehr erreichen. Bis ich einige Tage später aus Trotz solange hintereinander anrief, bis ich mal wieder jemanden am Apparat hatte – jedoch meldete sich diesmal eine andere Sachbearbeiterin. Nachdem ich ihr schilderte, worum es geht, teilte sie mir mit, dass ihre Kollegin ausgefallen sei. Ich kam dann zurück auf die von uns angefragte Räumlichkeit. Zu meinem Erstaunen teilte mir die Dame am anderen Ende der Leitung mit, dass die Räumlichkeit an dem von mir genannten Termin bereits anderweitig belegt sei. Komisch – als ich vor wenigen Tagen das erste Mal anrief, war die Räumlichkeit noch frei. Die Sachbearbeiterin verwies dazu auf ihr IT-System, bei dem parallele Buchungen nicht immer synchronisiert seien oder so ähnlich. Da wir dringend eine Räumlichkeit brauchten, fragte ich nach, ob die anderen kommunalen Räumlichkeiten verfügbar seien. Die Antwort lautete bei jeder einzelnen Räumlichkeit „Nein“.

Ich ahnte bereits, dass ich an der Nase herumgeführt werde, aber ich entschied, erstmal vom besten auszugehen. Dessen ungeachtet nahm ich mir fest vor, künftig nur noch schriftlich mit der Abteilung Hallenvergabe zu kommunizieren, damit ich für den Fall der Fälle etwas in der Hand hätte.

2020, zweiter Versuch – Wir werden wochenlang ignoriert

Im Jahr 2020 stellte sich heraus, dass diese Entscheidung goldrichtig war, denn bei unserer nächsten Anfrage eskalierte die Lage zusehends. Für Ende Januar, Februar und März 2020 wollten wir jeweils einen Bürgerdialog in der Hofreite Palmy veranstalten. Dazu stellte ich am 2. Januar 2020 per E-Mail eine schriftliche Anfrage an die Gemeinde Roßdorf mit drei konkret genannten Terminen. Tags darauf wurde diese Anfrage negativ beschieden mit der Begründung, dass die Hofreite Palmy an diesen Terminen nicht verfügbar sei. Noch am selben Tag stellte ich die Rückfrage, welche Ausweichtermine denn plus/minus 3 Tage um die angefragten Termine herum zur Verfügung stehen würden.

Auf diese Rückfrage erhielt ich mehrere Wochen lang keine Antwort mehr – trotz zwischenzeitlicher E-Mail an eine weitere Kollegin der Abteilung Hallenvergabe am 14. Januar 2020.

Die Hofreite Palmy ist angeblich auf Monate hinaus ausgebucht

Am Vormittag des 24. Januar wurden wir – ein Vorstandskollege und ich – dann bei der Gemeinde Roßdorf im Rathaus vorstellig, um unsere Anfrage persönlich vorzutragen bzw. zu wiederholen. Uns blieb ja keine andere Wahl, nachdem man auf unsere E-Mails nicht mehr reagierte. Eine der Sachbearbeiterinnen teilte uns nach einem Blick in den Terminvergabeplan mit, dass +/- 3 Tage um den 27.01., 26.02. und 25.03.2020 herum keine Ausweich-Termine zur Verfügung stünden.

Wir änderten daraufhin unser Vorgehen und fragten ganz offen, wann denn überhaupt wieder jemals ein Termin frei wäre. Daraufhin teilte man uns nach einem erneuten – von mir eher als widerwillig wahrgenommenen – Blick auf den Bildschirm mit, dass auch bis Mai keine Termine zur Verfügung stünden. Ich habe dann freundlich darauf hingewiesen, dass es nach dem Monat Mai auch noch den Monat Juni und viele weitere Monate gibt. Irgendwann müsse doch einmal wieder etwas frei sein. Daraufhin erhielten wir die Auskunft, dass es „auch da schlecht aussieht“. Komisch, denn eigentlich nimmt man doch an, dass es irgendwann mal wieder einen freien Termin gibt, selbst wenn dieser nächste freie Termin in der fernen Zukunft liegt.

Schon damals kam es uns komisch und wenig glaubwürdig vor, dass die Hofreite Palmy so viele Monate im Voraus komplett ausgebucht sein soll und dass man uns in Bezug auf die Zeit nach dem Mai keine klare Auskunft mehr gab.

Wir wiederholen unsere Anfrage und drohen damit, uns einzuklagen

Die Unterhaltung wurde durch einen plötzlichen Anruf unterbrochen, den die Sachbearbeiterin wohl unbedingt sofort entgegen nehmen musste. Jedenfalls schickte sie uns deshalb vor die Tür. Während wir im Flur warteten, begegnete uns eine höhere Beamtin der Gemeindeverwaltung, die uns recht forsch nach unseren Namen fragte, und danach eilig ins Büro der Abteilung Hallenvergabe ging. Nach rund 20 Minuten wurde die Tür endlich wieder für uns geöffnet. Die Sachbearbeiterin erklärte uns dann zwischen Tür und Angel, dass wir unsere Anfrage nochmal stellen sollten. Wir würden dann bis zum 31.01. eine Antwort erhalten.

Obwohl ich keinerlei Verständnis dafür hatte, dass wir unsere Anfrage ohne jeden nachvollziehbaren Grund nochmal stellen sollten, und obwohl ich dies als nervige Schikane empfand, wiederholte ich noch am selben Tag unsere schriftliche Anfrage und beschwerte mich über den gesamten Vorgang. Dabei schilderte ich auch die Vorgeschichte aus dem Jahr 2019. Und da ich sehr verärgert war, sendete ich die E-Mail auch an einige weitere Personen, indem ich diese in CC setzte – darunter hochrangige Beamte der Gemeinde Roßdorf, Presse-Vertreter und Fraktionen des Gemeindeparlaments. Außerdem drohte ich eine Klage unsererseits an, für den Fall, dass man uns die Hofreite Palmy grundlos verweigern würde.

Über diese Klageandrohung wurde dann sogar im Darmstädter Echo berichtet: „Die AfD ist im Kreis kein gern gesehener Gast“, 04.02.2020, https://www.echo-online.de/lokales/darmstadt-dieburg/kreis-darmstadt-dieburg/die-afd-ist-im-kreis-kein-gern-gesehener-gast_21167565.

Bürgermeisterin behauptet, die Hofreite Palmy sei stark nachgefragt

Daraufhin erhielten wir am 31.01. endlich – nach fast einem Monat unerklärlicher Verzögerung seit unserer ersten Anfrage – eine Antwort von der Gemeinde Roßdorf. Darin nannte man uns die Termine 06.05.2020 und 17.06.2020 als verfügbar. Die Antwort war gezeichnet von der Bürgermeisterin Christel Sprößler und verwies auf die angeblich starke Nachfrage nach der Hofreite Palmy. Es wurde aber nicht darauf eingegangen, dass wir lange Zeit – von den zwei Mitarbeiterinnen – keine Antwort erhielten, deshalb persönlich im Rathaus vorstellig werden mussten und dort schließlich sogar dazu aufgefordert wurden, unsere Anfrage nochmals zu stellen, obwohl das für sich genommen schon ein kleiner Skandal ist.

Am 12.02.2020 fragten wir nochmals explizit nach, ob es sich bei dem 06.05.2020 tatsächlich um den nächsten freien Termin für die Hofreite Palmy handelt, da wir in unserer Anfrage ausdrücklich nach dem nächsten freien Termin gefragt hatten und der 06.05.2020 mehrere Monate in der Zukunft lag – dies kam uns wie ein mögliches Missverständnis (bestenfalls) oder eine Lüge (schlimmstenfalls) vor. Diese Nachfrage wurde wie folgt beantwortet:

„auf Ihre u.g. Mail teilen wir Ihnen mit, dass nach unserer Vergabeübersicht für die Hofreite Palmy keine vorherigen Vergabemöglichkeiten bestehen und uns gegenwärtig auch keine Belegungsabsagen für frühere Termine vorliegen.“

Inzwischen haben wir ernste, begründete Zweifel am Wahrheitsgehalt dieser Auskunft. Laut den Haushaltsplänen der Gemeinde Roßdorf lag die Auslastung der Hofreite Palmy in den Vorjahren stets bei 20-30%. Das bedeutet, dass die Hofreite Palmy im Schnitt nur an etwa jedem fünften bzw. dritten Tag belegt ist.

Factcheck: Hofreite Palmy ist eine der am wenigsten nachgefragten Räumlichkeiten

Die aktuellsten Mess- und Kennzahlen zur Auslastung/Belegung der Hofreite Palmy können dem Haushaltsplan 2021 der Gemeinde Roßdorf entnommen werden (siehe Grafik 1). Demnach lag die Auslastung der Hofreite Palmy im Jahr 2019 im Durchschnitt bei nur 23,3%. An Freitagen lag die Auslastung sogar bei nur 8,5%. In den Jahren davor lag die Auslastung noch niedriger, mit Ausnahme von 2018 (durchschnittliche Auslastung = 27,1%).

Haushaltsplan 2021 der Gemeinde Roßdorf, Seite 468

Wir halten es deshalb für unglaubwürdig, dass die Auslastung der Hofreite Palmy im Jahr 2020 plötzlich auf viele Monate im Voraus bei 100% liegen soll. In den Vorjahren lag sie nämlich bei noch nicht einmal 30%.

Wurden wir belogen?

Einige Zeit später, am 25. Mai 2020, konfrontierten wir die Abteilung Hallenvergabe und fragten ganz direkt, ob man uns belogen hatte. Daraufhin erhielten wir am 2. Juni 2020 ein Antwortschreiben von der Bürgermeisterin Frau Sprößler, die unseren Vorwurf zurückwies. Sie schilderte, dass die Hofreite Palmy für eine Ausstellung des Forums Gundernhausen von Ende Dezember 2019 bis in den Monat März 2020 gebucht sei. Dies erklärt aus unserer Sicht aber nicht, wieso uns die Räumlichkeit erst an einem Termin im Mai zur Verfügung gestellt werden konnte. Die Ausstellung des Forums Gundernhausen ging ja nur „bis in den März“. Und angesichts der generell sehr geringen Auslastung der Hofreite Palmy ist es höchst unglaubwürdig, dass die Auslastung ab März bis in den Mai hinein weiter bei 100% gelegen haben soll.

Außerdem argumentierte Frau Sprößler mit den Einschränkungen im Zuge der zwischenzeitlich ausgebrochenen Corona-Pandemie: „Eine eventuelle auf Belegungsabsagen beruhende frühere Terminfindung für die Vergabe der Hofreite Palmy war zum damaligen Zeitpunkt zudem nicht gegeben und hat sich danach schon deshalb erübrigt, weil nach der 4. Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 17.03.2020 des Landes Hessen anschließend alle öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde zu schließen waren und eine Vergabe nicht zugelassen werden konnte.“

Dabei handelt es sich aus unserer Sicht entweder um eine grobe Unachtsamkeit oder eine bewusste Nebelkerze von Frau Sprößler. Denn dass eine Pandemie ausbrechen würde und es zum Verbot von Veranstaltungen kommen würde, konnte im Januar 2020 ja noch niemand absehen. Die Pandemie als Grund dafür anzuführen, dass uns kein vorheriger Termin angeboten wurde, ist völlig absurd, es sei denn, man geht davon aus, die Abteilung Hallenvergabe konnte in die Zukunft schauen.

Die Antwort von Frau Sprößler war somit äußerst dünn und nährt eher sogar noch unseren Verdacht, dass wir von der Abteilung Hallenvergabe belogen worden sind. Zuvor hatte Frau Sprößler uns ja schon stutzig gemacht mit ihrer schwer nachvollziehbaren Behauptung von einer hohen Nachfrage nach der Hofreite Palmy. Wie zuvor gezeigt, ist diese Aussage mit den Haushaltsplänen der Gemeinde Roßdorf nicht in Einklang zu bringen. Es steht für uns der Verdacht im Raum, dass Frau Sprößler in das Treiben der Abteilung Hallenvergabe persönlich involviert war und es sich bei ihren Schilderungen schlicht um Schutzbehauptungen handelt, um sowohl ihre Untergebenen als auch sich selbst zu schützen.

Ein anonymer Whistleblower spielt uns den Terminplan zu

Zur Krönung wurde uns von einem anonymen Whisteblower eine Kopie des Terminplans der Abteilung Liegenschaften/Hallenvergabe für das Jahr 2020 zugespielt. Dieser Terminplan entspricht dem Stand vom 23.12.2019. Dem Terminplan ist zu entnehmen, dass es für die Hofreite Palmy tatsächlich eine Vielzahl von freien Terminen gab, die man uns schon vor dem 06.05.2020 bzw. 17.06.2020 hätte anbieten können (und müssen).

Die Ausstellung des Forums Gundernhausen ist übrigens im Terminplan hinterlegt für den Zeitraum 30.12.2019 bis 31.03.2020. Soweit hat die Bürgermeisterin also die Wahrheit gesagt. Allerdings konnten innerhalb dieses Zeitraums diverse andere Organisationen sehr wohl ihre Veranstaltungen in der Hofreite Palmy durchführen. Es ist also davon auszugehen, dass die Hofreite Palmy von der Ausstellung nur teilweise belegt war und es noch genügend Platz gab für die Durchführung anderweitiger Veranstaltungen.

Für Ende Februar ist im Terminplan beispielsweise die Buchung der Hofreite Palmy für die Mitgliederversammlung (!) eines lokalen Sportvereins eingetragen. Die CDU Roßdorf-Gundernhausen lud für den 29.02.2020 gar öffentlich zum „Heringsessen“ in die Hofreite Palmy ein (Sicherung). Diese Veranstaltung ist auch im Terminplan eingetragen. Die Einladung wurde außerdem erst am 26.02.2020 auf der CDU-Webseite veröffentlicht; eine Stornierung dieser Buchung seitens der Gemeinde Roßdorf hat es also wohl kaum gegeben.

Für den Monat März finden sich außerdem diverse Einträge für die Sitzungen von Gemeinde-Ausschüssen. Andere Einträge im März lauten zum Beispiel „Kabarett“, „spielen“ oder „schreiben“.

Ab April war dann auch die Dauerausstellung des Forums Gundernhausen beendet. Abgesehen davon, dass diese Dauerausstellung andere Organisationen gar nicht davon abgehalten hat, die Hofreite Palmy anzumieten: Ab April war die Hofreite Palmy ausweislich des Terminplans wiederum an etlichen Tagen verfügbar.

Wie ist es also möglich, dass die Abteilung Hallenvergabe der Gemeinde Roßdorf uns gegenüber behauptet, die Hofreite Palmy sei bis Anfang Mai nicht verfügbar? Wie kommt die Bürgermeisterin darauf, von einer starken Nachfrage zu sprechen?

Zugegeben: Der Terminplan, der uns zugespielt wurde, entspricht dem Stand vom 23.12.2019. Es wäre theoretisch möglich, dass es nach dem 23.12.2019 eine ungewöhnliche Häufung von Anfragen für die Hofreite Palmy gegeben hat und der uns vorliegende Terminplan damit nicht mehr annähernd den Stand zum Zeitpunkt der Beantwortung unserer Buchungsanfrage widerspiegelt. Dies wäre aus Sicht der Beschuldigten übrigens auch die naheliegendste Erklärung bzw. Schutzbehauptung. Wir halten es jedoch für nahezu ausgeschlossen, dass zwischen dem 23.12.2019 und der Beantwortung unserer Anfrage (Ende Januar) eine so ungewöhnlich große Nachfrage nach der Hofreite Palmy stattgefunden haben könnte, sodass sie ein halbes Jahr im Voraus plötzlich fast 100% ausgebucht ist. So etwas ist auch in all den Vorjahren noch nie vorgekommen.

Aus den genannten Gründen – geringe Auslastung der Hofreite Palmy in den Vorjahren einerseits, zugespielter Terminplan andererseits – müssen wir davon ausgehen, belogen worden zu sein.

Die wochenlange und bis heute ungeklärte Nichtbeantwortung unserer Anfragen plausibilisiert auch vielmehr unseren Vorwurf einer Abneigung uns gegenüber, die mit einer Lüge offenbar ihren logischen Höhepunkt gefunden hat, nachdem wir auf eine Antwort pochten und uns trotz aller Schikanen nicht abschütteln ließen.

Eine solche Lüge ist besonders perfide, denn sie verbaut uns den Rechtsweg, indem sie unser Vertrauen und unsere Abhängigkeit als Anfragesteller ausnutzt. Hätte uns die Gemeindeverwaltung die Anmietung der Einrichtung offen verweigert, so hätten wir uns unter Verweis auf die zwingende Gleichbehandlung von politischen Parteien einklagen können. Eine Klage wegen Verletzung des Neutralitätsgebots hatten wir ja zuvor in unserer letztmaligen Anfrage vom 24.01. bereits angedroht. Wir wiesen darauf hin, dass andere Parteien/Kreisverbände bereits Veranstaltungen in der Hofreite Palmy durchgeführt haben und dass man sie uns daher ebenfalls zur Verfügung stellen müsse.

Gegen eine Nicht-Verfügbarkeit wegen 100%iger Auslastung kann man aber nicht klagen. Wir haben dabei natürlich ursprünglich darauf vertraut, dass die Angaben der Gemeindeverwaltung korrekt sind bzw. den Tatsachen entsprechen.

Gemeinde hatte nach Gründen gesucht, uns ablehnen zu können

Das Darmstädter Echo hatte, wie zuvor erwähnt, über unsere vorangegangene Klageandrohung vom 24.01. berichtet. In diesem Bericht kam auch die Bürgermeisterin, Frau Sprößler, zu Wort. Ein Teil des Artikels soll deshalb hier wiedergegeben werden (Hervorhebung durch uns):

„Auch in Roßdorf musste die AfD nun mehrere Versuche seit September unternehmen, um die Hofreite Palmy für eine Informationsveranstaltung zu bekommen. Die Partei vermutete hinter dem andauernden Vertrösten eine Taktik und drohte damit, sich notfalls einklagen zu wollen.

Nun hat die Gemeinde zwei Termine zur Auswahl angeboten. ‚Wir haben gar keine andere Wahl‘, sagt Bürgermeisterin Christel Sprößler auf ECHO-Anfrage. ‚Unsere Benutzerordnung sieht es nicht vor, einzelne Gruppen auszuschließen.‘ Und sie begrenzt auch die Vermietung nicht auf örtliche Vereine – sonst wäre der AfD-Kreisverband ausgeschlossen. Wegen der AfD-Anfrage hatte die Gemeindeverwaltung auch beim Hessischen Städte- und Gemeindebund sowie bei einem Rechtsanwalt nachgefragt. Sich auf Sicherheitsbedenken zu berufen, war laut Sprößler auch nicht möglich. ‚Man kann nicht einfach per se sagen, es ist gefährlich‘, erklärt sie. Sollte aber im Vorfeld erkennbar sein, dass die Sicherheit für die Veranstaltung, die Besucher oder die Immobilie der Gemeinde nicht gegeben ist, könnte eine einstweilige Verfügung die Veranstaltung doch noch verhindern. Aber das wäre der schlimmste Fall. Eine private Meinung hat Christel Sprößler zur Veranstaltung auch: ‚Unsere schöne Hofreite‘, sagt sie. ‚Wenn ich mir vorstelle, dass die eventuell noch eine Fahne aufhängen, dann wird mir schon anders.‘“

Die Gemeindeverwaltung hatte sich also, bevor sie unsere Anfrage beantwortet hatte, juristisch beraten lassen, wie man es anstellen könnte, uns die Hofreite Palmy zu versagen. Verdächtig ist die Formulierung, dass man sich nicht auf Sicherheitsbedenken „berufen“ könne. Im Vordergrund steht bei dieser Ausdrucksweise nämlich das Berufen auf Sicherheitsbedenken, aber nicht, dass man wirklich welche hätte. Frau Sprößlers Aussage, man könne ‚nicht einfach per se sagen‘, es sei gefährlich, ist besonders bemerkenswert.

Im Übrigen: Falls es bei AfD-Veranstaltungen überhaupt irgendwelche Sicherheitsrisiken gibt, so gehen diese nicht von der AfD aus, sondern regelmäßig von gewaltbereiten Linksextremisten. In den Parlamentsnachrichten des Deutschen Bundestags kann man das Ergebnis einer einschlägigen Auswertung nachlesen: „AfD Hauptopfer von politischer Gewalt“. In der Zusammenfassung der Untersuchung ist weiter zu lesen:

„Politische Gewalt gegen Parteien in Deutschland richtet sich zumeist gegen Mandatsträger und Einrichtungen der AfD. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/10403) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/9862) hervor. Danach wurden im ersten Quartal 2019 217 Straftaten gemeldet, die sich gegen Repräsentanten oder Mandatsträger von Parteien richteten. Davon wurden 114 Straftaten gegen Mitglieder oder Mandatsträger der AfD verübt.“

In diesem Zusammenhang wäre es doch grotesk und für unsere Demokratie höchst bedenklich, wenn wir als wichtigste Oppositionspartei und nachweisliches Hauptopfer politischer Gewalt Nachteile zu erleiden hätten, weil man seitens der Verwaltung versucht, uns Sicherheitsbedenken zur Last zu legen, die gar nicht von uns, sondern von gewaltbereiten Extremisten ausgelöst werden.

Zurück zur Gemeinde Roßdorf: Es entsteht der Eindruck, dass man von Beginn an gezielt versucht hat, Möglichkeiten zu finden, uns die Nutzung der Räumlichkeit zu verweigern. Legale Möglichkeiten fand man dazu jedoch nicht.

Vor diesem Hintergrund wird unser Vorwurf der Lüge noch weiter plausibilisiert. Da man uns die Hofreite Palmy aufgrund der staatlichen Pflicht zur Gleichbehandlung aller Parteien eigentlich zur Verfügung stellen musste und vermutlich Angst vor einer Klage unsererseits hatte, sah man sich offenbar zu einer Notlüge gezwungen und gab einfach vor, es gäbe gar keine freien Termine, sondern erst in ferner Zukunft. Vermutlich in der Hoffnung, wir würden uns dann woanders Räumlichkeiten suchen, denn was nützt es uns, einen Termin in 5 Monaten zu bekommen für eine Veranstaltung, die man eigentlich schon in wenigen Wochen durchführen möchte?

Zu guter Letzt möchte ich nochmals daran erinnern, dass uns der Terminplan der Abteilung Hallenvergabe anonym zugespielt wurde. Dies ist ein starkes Indiz dafür, dass uns ein Whistleblower aus der Gemeindeverwaltung auf verdächtige Vorgänge aufmerksam machen wollte.

Falls wir tatsächlich angelogen worden sind, so handelt es sich um ein schwerwiegendes Dienstvergehen. Schließlich wäre in diesem Fall von einer Beamtin das öffentliche Vertrauen in die Verwaltung ausgenutzt und beschädigt worden, um eine politische Partei willkürlich zu benachteiligen. Das öffentliche Interesse an einer sorgfältigen Aufklärung und ggf. strengen Disziplinarmaßnahmen sehe ich damit als gegeben an.

Selbst, falls sich unser schwerwiegendster Vorwurf der Lüge nicht bestätigt, so handelt es sich jedoch allein bei der wochenlangen Nichtbearbeitung unserer Anfragen und der folgenden Aufforderung, unsere Anfrage nochmals zu stellen, um nicht nachvollziehbare und völlig inakzeptable Vorgänge. Alleine für dieses pflichtwidrige Verhalten wären gewisse disziplinarische Maßnahmen gegen die verantwortlichen Mitarbeiter angebracht.

Dienstaufsichtsbeschwerde bringt keine Aufklärung

In diesem Sinne hatten wir eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Gemeinde Roßdorf gegen die Mitarbeiter der Abteilung Hallenvergabe eingereicht. Die Dienstaufsichtsbeschwerde war bewusst gegliedert in drei Vorwürfe:

  • Dass man uns möglicherweise belogen hat in Bezug auf die Verfügbarkeit der Hofreite Palmy. Diesen Vorwurf untermauerten wir auch mit einer Kopie des uns zugespielten Terminplans.
  • Dass man unsere Anfragen zum Teil wochenlang ignoriert hat.
  • Dass wir grundlos dazu aufgefordert wurden, unsere Anfrage schriftlich zu wiederholen.

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist immer an den Dienstvorgesetzten zu richten. Der Dienstvorgesetzte war in diesem Fall allerdings die Bürgermeisterin. Wie dargelegt, gibt es einige Indizien, die darauf hindeuten, dass die Bürgermeisterin selbst in das Treiben ihrer Mitarbeiter involviert war. In diesem Fall hätte sie als Dienstvorgesetzte gar kein Interesse daran, der Dienstaufsichtsbeschwerde ernsthaft nachzugehen.

Einen anderen Weg gibt es aber zunächst leider nicht. Außerdem: Die Hoffnung stirbt zuletzt. Ergo reichten wir Dienstaufsichtsbeschwerde ein und schilderten alles ausführlich. Auch den Terminplan, der uns zugespielt wurde, legten wir bei.

Leider ist die Antwort auf unsere Dienstaufsichtsbeschwerde dann in der Tat enttäuschend ausgefallen. Die Bürgermeisterin ließ uns kurz und knapp wissen, dass nach einer angeblich intensiven Prüfung keinerlei Dienstvergehen festgestellt werden konnte. Das war die gesamte Antwort.

Dass keinerlei Dienstvergehen festgestellt werden konnten, ist aus unserer Sicht höchst unglaubwürdig. Selbst, wenn dem so ist, dann hätte die Bürgermeisterin wenigstens die Gelegenheit nutzen müssen, um den Sachverhalt aufzuklären. Schließlich stehen schwerwiegende Vorwürfe im Raum, die wir durch den uns zugespielten Terminplan auch untermauern konnten.

Selbst, falls sich für den Terminplan doch noch eine glaubwürdige Erklärung finden lässt, so steht immer noch der Vorwurf im Raum, dass man uns wochenlang schlichtweg ignoriert hat. Das ist für sich genommen eine Unverschämtheit und würde bei jedem Unternehmen zumindest eine Ermahnung vom Vorgesetzten nach sich ziehen. Im Beamtenrecht gäbe es hierfür entsprechend das Mittel der Rüge. Zumal eine Rüge inzwischen wirklich angebracht wäre, da sich dieses Verhalten zwischenzeitlich wiederholt hat. Eine separate Dienstaufsichtsbeschwerde hierzu wurde ebenfalls negativ beschieden; es könne kein Dienstvergehen festgestellt werden.

Das Vertrauen in die Verwaltung ist zerstört

All diese Vorgänge haben dazu geführt, dass wir nunmehr jedes Vertrauen in die Roßdörfer Verwaltung verloren haben.

Der weitere Rechtsweg könnte so aussehen, dass wir uns an die Aufsichtsbehörde wenden. Die Kommunalaufsicht über die Gemeinden übt der Landrat aus. Das ist allerdings Herr Schellhaas, der, wie Frau Sprößler, zur SPD gehört und mit ihr schon seit vielen Jahren eng zusammenarbeitet.

Wir fordern Aufklärung

Wir wenden uns hiermit an die Öffentlichkeit und fordern von der Gemeinde Roßdorf eine umfassende Aufklärung des gesamten Sachverhalts, damit das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Verwaltung geschützt bzw. wiederhergestellt wird.

Uns bleibt leider keine andere Wahl. Im Konflikt mit politischen Beamten sitzt man als Bürger oft am kürzeren Hebel. Wir danken daher ausdrücklich dem anonymen Whistleblower, der uns den Terminplan der Abteilung Hallenvergabe zugespielt hat. Ohne ihn wären wir nie soweit gekommen.

Liebe Mitbürger: Falls Sie Hinweise zu möglicherweise rechtswidrigen Vorgängen haben, können Sie sich gerne vertrauensvoll an mich wenden. Meine EMail-Adresse lautet: [email protected].

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